FahrschulePohlmann

Ihre freundliche Fahrschule in Staßfurt

Führerscheinklassen fürs Motorrad

Klasse AM

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Kleinkraftrad bis 45 km/h Maximalgeschwindigkeit und mit maximalem Hubraum von 50 ccm
  • Moped mit Erstzulassung bis zum 31.12.2001 bis 50 km/h Maximalgeschwindigkeit
  • Kleinkraftrad im Sinne der DDR Vorschriften mit Erstzulassung bis zum 28.02.1992

Klasse A1

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Leichtkraftrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
  • Verhältnis Leistung zu Leergewicht maximal 0.1 kW/kg
  • Auch für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Motorleistung bis 15 kW

Klasse A2

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Nach zweijährigem Besitz der Klasse A1 ist zum Erwerb der Klasse A2 nur eine praktische Prüfung notwendig
  • Motorrad bis 35 kW Motorleistung
  • Verhältnis Leistung zu Leergewicht maximal 0.2 kW/kg

Klasse A

  • Mindestalter bei Direkteinstieg: 24 Jahre
  • Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 ist der Erwerb der Klasse A auch unter 24 Jahren möglich und es ist nur eine praktische Prüfung notwendig
  • Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Beschränkung