Führerscheinklassen fürs Motorrad
Klasse AM
- Mindestalter: 15 Jahre
- Kleinkraftrad bis 45 km/h Maximalgeschwindigkeit und mit maximalem Hubraum von 50 ccm
- Moped mit Erstzulassung bis zum 31.12.2001 bis 50 km/h Maximalgeschwindigkeit
- Kleinkraftrad im Sinne der DDR Vorschriften mit Erstzulassung bis zum 28.02.1992
Klasse A1
- Mindestalter: 16 Jahre
- Leichtkraftrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
- Verhältnis Leistung zu Leergewicht maximal 0.1 kW/kg
- Auch für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
und einer Motorleistung bis 15 kW
Klasse A2
- Mindestalter: 18 Jahre
- Nach zweijährigem Besitz der Klasse A1 ist zum Erwerb der
Klasse A2 nur eine praktische Prüfung notwendig
- Motorrad bis 35 kW Motorleistung
- Verhältnis Leistung zu Leergewicht maximal 0.2 kW/kg
Klasse A
- Mindestalter bei Direkteinstieg: 24 Jahre
- Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 ist der Erwerb der
Klasse A auch unter 24 Jahren möglich und es ist
nur eine praktische Prüfung notwendig
- Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Beschränkung